Halteverbot

Gesetzliche Haltezone Dortmund

Selbstverständlich können wir Ihnen eine gültige gesetzliche Haltezone im Raum Dortmund einrichten, für Ihren mit der Umzugsfirma Gustav Ulm durchgeführten Umzug.

Aktuelle Hinweise für Haltezonen für den Raum Dortmund:

Bitte beachten Sie einen Vorlauf von mindestens 14 Arbeitstagen, damit das Amt in Dortmund den Antrag rechtzeitig bearbeiten kann und nicht wegen Kurzfristigkeit ablehnt.

In Dortmund besteht keine Garantie darauf, dass das Tiefbauamt Falschparker durch das Ordnungsamt abschleppen lässt. Sie können aber in jedem Fall eine Halter-Feststellung vom Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt oder der Polizei durchführen lassen. Das heißt, wenn Sie eine behördliche Genehmigung für eine Haltezone, auch oft als Halteverbotszone betitelt, inkl. Gebühr für 1 Tag oder mehr Tage beantragen, besteht in Dortmund keine Garantie darauf, dass das Tiefbauamt Falschparker abschleppen lässt. Sie können jedoch eine Halterfeststellung vom Ordnungsamt oder der Polizei durchführen lassen.

Falls an den von Ihnen angegebenen Umzugsadressen kein Halteverbot eingerichtet werden kann und das erst durch uns vor Ort festgestellt wird, berechnen wir Ihnen Anfahrtskosten. Deshalb sollten Sie unserem kostenlosen Besichtigungsservice, auch zur Abklärung eventuell nötiger Haltezonen nutzen.

Buchung eines kostenfreien unverbindlichen Besichtigungstermins 0231 - 81 83 50.

Dann kümmern wir uns um Ihren Parkplatz in Dortmund. Egal wo im Raum Dortmund. Durch unseren engen und schon jahrzehntelangen Kontakt zu den Dortmunder Behörden kommen Sie schnell und unkompliziert zur nötigen Genehmigung und dann stellen wir StVO-gemäß unsere Halteverbotsschilder für Sie auf. Diese Schilder müssen wir mindestens 27 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt werden, geben Sie uns mindestens 14 Tage Vorlauf, um alles zu beantragen.

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